Blogartikel.
Wie weiter nach „Schrems II“?
Mit Urteil vom 16. Juli 2020 hat der EuGH in der Rechtssache „Schrems II“ entschieden, dass das sog. EU-US Privacy Shield, auf Grundlage dessen ein Großteil der Datentransfers zwischen der EU und den USA abgewickelt wurde, rechtswidrig ist. Mit teilweise identischer Begründung wie im „Schrems I“-Urteil aus 2015 in Bezug auf Safe Harbor urteilte das Gericht, dass das Privacy Shield kein angemessenes Schutzniveau für die Daten der EU-Bürgerinnen biete: weitreichende Überwachungsbefugnisse der US-Geheimdienste in der einen, keine Rechtsschutzmöglichkeiten in der anderen Seite der Waagschale – das Privacy Shield als Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission war seit jeher ein Feigenblatt und für Experten war klar, dass es wie das Safe Harbor-Abkommen für unwirksam erklärt werden würde.
Datenschutz-Bußgeld gegen Lehrer*innen?
SZ und Spiegel berichteten, dass der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Hasse, geäußert habe, Bußgelder wegen Datenschutzverstößen gegen Lehrerinnen seien möglich und würden aktuell geprüft. Wegen der „Verwendung von nicht sicherer Software“ oder „dass Daten fließen über Kanäle, die nicht sicher sind“. Der Aufschrei war (vielleicht von Dr. Hasse auch so erwartet und geplant?) groß und schon die Überschriften der verlinkten Zeitungsartikel nahmen die Beurteilung der Ereignisse vorweg: „Datenschützer will Verstöße von Lehrern prüfen: Kritik“, „Bußgeld-Debatte empört Thüringer Lehrkräfte“.
Videokonferenzen: Wieso, weshalb, waZoom?
Die Bedeutung von Videokonferenzen wächst in gleichem Maße, wie sich das Arbeiten in klassischen Bürojobs, in Schule und Hochschullehre etc. in das Home-Office verlagert. An die Stelle von Meetings, in denen man sich in Person und doch relativ „anonym“ gegenübersaß, ist in Zeiten der Krise die Videokonferenz getreten. Dabei holt man sich über die Kamera und das Mikrofon des eigenen Endgerätes die anderen TeilnehmerInnen in Ton und Bild zu sich ins Haus – und nicht nur die anderen KonferenzteilnehmerInnen, sondern auch deren Arbeits-, Wohnzimmer und Küchen nebst Wanddekorationen und im Hintergrund vorbeilaufender Katzen u. Ä….