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Wie weiter nach „Schrems II“?
Mit Urteil vom 16. Juli 2020 hat der EuGH in der Rechtssache „Schrems II“ entschieden, dass das sog. EU-US Privacy Shield, auf Grundlage dessen ein Großteil der Datentransfers zwischen der EU und den USA abgewickelt wurde, rechtswidrig ist. Mit teilweise identischer Begründung wie im „Schrems I“-Urteil aus 2015 in Bezug auf Safe Harbor urteilte das Gericht, dass das Privacy Shield kein angemessenes Schutzniveau für die Daten der EU-Bürgerinnen biete: weitreichende Überwachungsbefugnisse der US-Geheimdienste in der einen, keine Rechtsschutzmöglichkeiten in der anderen Seite der Waagschale – das Privacy Shield als Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission war seit jeher ein Feigenblatt und für Experten war klar, dass es wie das Safe Harbor-Abkommen für unwirksam erklärt werden würde.